FNZ-Direktoren versuchen, Mitarbeiteraktionäre durch rechtliche Maßnahmen zu beeinflussen**

FNZ-Direktoren versuchen, Mitarbeiteraktionäre durch rechtliche Maßnahmen zu beeinflussen**

In einer aktuellen Wendung hat sich der Konflikt zwischen den Direktoren der FNZ und den Mitarbeiteraktionären zugespitzt. Diese Auseinandersetzung ist vor dem Hintergrund einer Sammelklage von 4,6 Milliarden US-Dollar zu verstehen, die von einer Treuhandgesellschaft namens Kiwi CayLP eingereicht wurde. Diese Gesellschaft repräsentiert einen bedeutenden Teil der Mitarbeiterbeteiligungen an der FNZ und führt die rechtlichen Schritte gegen die FNZ Group sowie 17 ihrer ehemaligen und aktuellen Direktoren an.

Im Zentrum der Klage steht der Vorwurf, dass die Mitarbeiteraktionäre durch die Ausgabe von Vorzugsaktien und Optionen unter nicht marktgerechten Bedingungen in ihrer Beteiligung erheblich benachteiligt wurden. Dies führte dazu, dass ein Wert von über 1,5 Milliarden US-Dollar an institutionelle Investoren übertragen wurde. Die FNZ hat zwar öffentlich erklärt, dass sie die Vorwürfe für unbegründet hält und eine Überprüfung der Sachlage begrüßt, dennoch haben die Direktoren den Versuch unternommen, die Entscheidungen des Vorstands von Kiwi CayLP zu kippen. Dabei handeln sie gegen die Interessen der Mitarbeiter, deren finanzielle Beteiligungen auf dem Spiel stehen.

Besonders bemerkenswert ist, dass die beiden Direktoren, die die Interessen der Hauptaktionäre vertreten, nicht an den entscheidenden Vorstandssitzungen teilnahmen, in denen die Beschlüsse getroffen wurden. Dies wird von den Mitarbeiteraktionären als ein klarer Interessenkonflikt gewertet, da die Direktoren eigentlich verpflichtet wären, die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Ein Mitarbeiteraktionär äußerte sich dazu und bezeichnete die Maßnahmen der FNZ als einen weiteren Versuch, die rechtlichen Bemühungen der Belegschaftsaktionäre zu unterdrücken und sie daran zu hindern, Gehör für ihre Ansprüche zu finden.

Die beantragte einstweilige Verfügung soll Kiwi CayLP daran hindern, die Klage vor dem High Court in Neuseeland einzureichen, wo das Unternehmensgesetz von 1993 umfassende Schutzmechanismen für Minderheits- und Mitarbeiteraktionäre bietet. Dieser Schritt wirft ernsthafte Fragen bezüglich der Grundsätze von guter Unternehmensführung, Transparenz und Rechenschaftspflicht auf, die von den Direktoren und den institutionellen Investoren, darunter CDPQ und Generation, gefordert werden.

Die FNZ hat sich als bedeutender Akteur im Bereich der Vermögensverwaltung etabliert. Das Unternehmen kombiniert technologische Lösungen, Infrastruktur sowie Dienstleistungen zur Vermögensverwahrung und Transaktionen auf einer modernen Plattform. Es kooperiert mit über 200 Finanzinstituten in 20 Ländern und bietet über 12.000 unabhängigen Finanzberatungsunternehmen sowie mehr als 26 Millionen Privatanlegern Zugang zu einem verwalteten Vermögen von über 1,6 Billionen US-Dollar.

Gegründet im Jahr 2003 in Neuseeland, hat sich die FNZ innerhalb von zwei Jahrzehnten zu einem Unternehmen entwickelt, das im vergangenen Jahr einen Umsatz von über 1,6 Milliarden US-Dollar erzielte und mehr als 6.000 Mitarbeiter beschäftigt. Der britische Markt ist der größte für die FNZ, wo über 60 % aller Plattformvermögenswerte über ihre Dienstleistungen verwaltet werden. Zu den Kunden gehören namhafte Unternehmen wie Aberdeen, Allianz, Aviva, AXA und viele weitere, die die FNZ-Plattform zur Optimierung ihrer Finanzdienstleistungen nutzen.

Die laufenden Entwicklungen und die rechtlichen Auseinandersetzungen sind nicht nur für die FNZ von Bedeutung, sondern werfen auch ein Licht auf die Herausforderungen, vor denen Mitarbeiteraktionäre in der heutigen Unternehmenslandschaft stehen. In einer Zeit, in der Unternehmensverantwortung und ethisches Handeln zunehmend in den Fokus rücken, könnte dieser Fall weitreichende Implikationen für die zukünftige Beziehung zwischen Aktionären und Unternehmensführung haben.

Insgesamt zeigt die Situation um die FNZ, wie wichtig es ist, dass die Rechte und Interessen aller Aktionäre, insbesondere der Mitarbeiteraktionäre, gewahrt bleiben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln und welche Konsequenzen dies für die Unternehmensführung und die betroffenen Mitarbeiter haben wird.